Energieeinsparverordnung (EnEV 2008)

Energieausweis im Überblick
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2008) trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Daraus ergibt sich für Gebäudeeigentümer die Verpflichtung bei Neubau, Verkauf, Vermietung oder nach wesentlichen Änderungen einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Für den Gebäudealtbestand wird dies zunächst schrittweise ab 2008 eingeführt. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Käufer und Mieter haben das Recht sich den Energieausweis vor Vertragsschluss zeigen zu lassen. Ansonsten bestehen aber keine rechtlichen Möglichkeiten beispielsweise auf Mietminderung oder Renovierung.

Es wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
unterschieden.

Beim Verbrauchsausweis (nur für Bestandsgebäude) werden die reinen Verbrauchsdaten erfasst und witterungsbereinigt angegeben. Hierzu sind mindestens 3 Jahre Verbrauchdaten nötig, sollten diese nicht vorhanden sein, so ist ein Bedarfsausweis nötig.
Der Bedarfsausweis wird auf der Basis der Gebäudeeigenschaften ermittelt und ermöglicht somit eine Vergleichbarkeit des energetischen Zustands und Qualität eines Gebäudes mit einem Referenzgebäude nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung einer vergleichbaren Nutzung.